Wissenswertes rund um die Kfz-Versicherung für Ihr Auto
Sie haben Fragen zur Kfz-Versicherung? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten, finden Sie in unserem Ratgeber zur Autoversicherung.
Verschiedene Möglichkeiten der Autoversicherung
Als Basis für jede Kfz-Versicherung gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine sogenannte Kaskoversicherung, die auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt, können Sie zusätzlich abschließen. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko wählen. Neben Kasko und Haftpflicht gibt es verschiedene weitere Versicherungsmöglichkeiten (z. B. Mobilitäts-Schutz, Auslandschadenschutz-Versicherung, Fahrerschutz-Versicherung, u. v. m.).
In unserem Ratgeber Autoversicherung stellen wir Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung näher vor und beantworten die Frage, wann eine Voll- und wann eine Teilkasko besser geeignet ist. Außerdem erhalten Sie Informationen zur Schadenfreiheitsklasse sowie zur Kündigung der Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben wir Ihnen Informationen zum richtigen Verhalten im Falle eines Unfalls zusammengestellt.
Haftpflicht für Ihr Kfz
Sie sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflicht für Ihr Kfz abzuschließen. Was Sie bei der Wahl beachten müssen und weitere Tipps haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt.
Haftpflicht für das Kfz ist Pflicht für alle Autofahrer
In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflicht für jedes Kfz abzuschließen. Dabei deckt die Kfz Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich wehrt die Haftpflicht für Ihr Kfz ohne Extra-Kosten unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.
eVb-Nummer als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflicht
Sobald Sie eine Haftpflicht für Ihr Kfz abschließen, erhalten Sie von der ESV Schwenger GmbH & Co. KG eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Sie müssen diese eVB-Nummer Ihrer Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis nennen. Nur so können Sie eine Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder einen Versicherungswechsel vornehmen.
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz
Die Haftpflicht für Ihr Kfz ist die Basis für jede Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Kaskoversicherung abzuschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko und -Vollkasko wählen. Unser Service-Team für Kfz-Versicherungen beraten Sie gern zu diesem Thema.
Kaskoversicherung
Eine Kasko-Versicherung bietet zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung. Gerade bei Neuwagen und jungen Gebrauchten ist diese Versicherung besonders sinnvoll. Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie bei uns.
Vollkasko oder Teilkasko: Wann brauchen Sie welche Versicherung?
In welchen Fällen ist eine Vollkasko sinnvoll und wann reicht eine Teilkasko aus? Wir informieren Sie über die Unterschiede beider Kaskoversicherungen und sagen Ihnen, wann sich eine Vollkasko lohnt.
Wie unterscheidet sich die Vollkasko von der Teilkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden durch Brand und Explosion, Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Zusammenstoß mit Tieren, Bruchschäden an der Verglasung und Kabelschäden durch Kurzschluss ab. Die Vollkasko schließt alle Risiken der Teilkasko ein und kommt darüber hinaus für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus auf. Zudem leistet die Vollkasko auch, wenn eine dritte Person als Schadensverursacher oder dessen Versicherung nicht für den Schaden aufkommen kann. Bei ESV Schwenger GmbH & Co. KG können Sie den Versicherungsschutz zusammenstellen, der am besten zu Ihnen passt.
Wann lohnt sich die Vollkasko?
Je höher der Wert eines Wagens ist, desto eher lohnt sich die Vollkasko. Daher wird diese von Versicherungsexperten besonders dann nahegelegt, wenn das versicherte Auto neu oder wenige Jahre alt ist. Auch Autos, die über einen Kredit finanziert werden, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Vollkaskoschutz umfassend absichern.
Auch bei sehr teuren Autos empfehlen Experten den Abschluss einer Vollkasko Versicherung. Es ist aber immer gut, beide Varianten zu prüfen. Abhängig von der Schadensfreiheitsklasse kann eine Vollkasko nur wenig teurer und in manchen Fällen sogar billiger als eine Teilkasko Versicherung sein. Gern rechnen wir für Sie beide Optionen für Sie durch.
Autoversicherung kündigen
Sie haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Welche das sind und was Sie noch zum Thema Kündigung der Autoversicherung interessieren könnte, haben wir für Sie einmal zusammengefasst.
Kündigung Ihrer Autoversicherung
Sie möchten Ihre Autoversicherung kündigen? Welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie hier.
So einfach können Sie Ihre Autoversicherung kündigen
Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden oder möchten Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln? Dann haben Sie drei Möglichkeiten, die Kündigung der Autoversicherung in die Wege zu leiten:
1. Die fristgerechte Kündigung Ihrer Autoversicherung
Sie können Ihre Autoversicherung bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für Ihre Kündigung ist häufig der 30. November, da die meisten Versicherungsverträge bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen. Liegt Ihre Kündigung nicht bis zum Stichtag vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
2. Die außerordentliche Kündigung Ihrer Autoversicherung
Unter bestimmten Umständen können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn
- Ihr Versicherer die Beiträge erhöht
- sich die Beitragsbedingungen ändern oder
- sich die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen ändern
Sie haben dann vier Wochen Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Erhöhung oder die Änderung informiert werden.
3. Der sofortige Wechsel Ihrer Autoversicherung
Sie können sofort in eine neue Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder ein Schadenfall eingetreten ist. Die Kündigung muss Ihrem Versicherer dann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenbearbeitung vorliegen.
Wechsel der Autoversicherung
Der Wechsel der Autoversicherung kann sich lohnen! Mit einem neuen Vertrag sparen Sie bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr und genießen dieselben oder bessere Leistungen. Bevor Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen, vergleichen Sie die Preise und Leistungen. Unsere Spezialisten für Versicherungen übernehmen diese Aufgabe gern für Sie und ermitteln in einem individuellen Vergleich den günstigen Anbieter für Ihre Ansprüche
Schadenfreiheitsklasse in der Autoversicherung
Eine Schadenfreiheitsklasse bestimmt die Höhe des Kfz-Versicherungsbetrags. Dabei gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt der Schadenfreiheitsrabatt, der sich positiv auf den Tarif auswirkt. Alle wichtigen Informationen rund um den Schadenfreiheitsrabatt, lesen Sie in diesem Ratgeberartikel.
Die Schadenfreiheitsklasse- So funktioniert's
Sie möchten mehr über die Schadenfreiheitsklasse wissen? Wie sich diese berechnet, ob der Schadenfreiheitsrabatt auch übertragbar ist und warum es sich lohnen kann, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, erfahren Sie hier.
Unfallfreies Fahren wird in der Schadenfreiheitsklasse belohnt
Ihre Schadenfreiheitsklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Wer lange unfallfrei fährt, erhält einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, der sich positiv auf den Tarif auswirkt.
Um Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse zu berechnen, hält Ihr Kfz-Versicherer die Anzahl Ihrer unfallfrei gefahrenen Jahre fest. Diese wird dann in einen Prozentsatz umgerechnet, der in Form des Schadenfreiheitsrabatts auf Ihren Versicherungsbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung angerechnet wird. Als Faustformel gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, umso besser stuft Sie der Versicherer ein und umso günstiger wird Ihr Beitrag zu Ihrer Autoversicherung.
Was bei der Autoversicherung zählt: Klasse, Rabatt oder Prozente
Ursprünglich wurde der Begriff Schadenfreiheitsrabatt verwendet. Da sich die Versicherer auf ein gemeinsames System verständigen konnten, spricht man heute von den Schadenfreiheitsklassen. Die insgesamt 39 Klassen (SF 0, ½, 1 – 35, S und M) bilden die Basis, auf der alle Versicherer unfallfreies Fahren mit dem eigenen Auto belohnen. Jeder Schadenfreiheitsklasse sind bestimmte Prozentwerte zugeordnet (Beitragssätze). Dieser Beitragssatz bestimmt die Höhe der Versicherungsprämie. Während die SF-Klassen gesetzlich vorgeschrieben sind, können die Versicherer die zugeordneten Prozente frei bestimmen. Daher unterscheiden sich oft die Prozentsätze (auch Beitragssätze genannt) bei den Versicherungsgesellschaften, trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse.
Wann es sich lohnt, den Schadenfreiheitsrabatt zu schützen
Manchmal ist es sinnvoll, einen kleineren Unfall aus eigener Tasche zu zahlen, wie zum Beispiel einen Kratzer im Lack, der beim Einparken passiert ist. Rechnen Sie genau nach. Gegebenenfalls sind die Kosten für die Reparatur am eigenen Fahrzeug und auch am Fremdfahrzeug niedriger als die Folgekosten für eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse und der Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabatts.
Was tun im Schadenfall?
Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall haben, gibt es einige Dinge zu beachten. Das Wichtigste: Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Unser Artikel verrät Ihnen außerdem, was im Schadenfall zu tun ist und wie Sie sich richtig verhalten.
Autounfall - Was im Schadenfall zu tun ist
Welche Schritte sollten Sie einleiten, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden? Mit dem Unfall kommen auch viele Fragen auf. Wir sagen Ihnen, wie Sie danach am besten vorgehen.
So verhalten Sie sich bei einem Autounfall richtig
Plötzlich kracht es - und Sie hatten einen Verkehrsunfall. Jetzt heißt es, ruhig und besonnen vorzugehen. Unsere neun Schritte helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen, was Sie nach einem Autounfall tun sollten.
Wichtige Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab
Schalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.
2. Leisten Sie erste Hilfe und geben Sie einen Notruf ab
Leisten Sie nach einem Autounfall erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Wichtig ist das vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen aber, immer die Polizei zu verständigen.
3. Nehmen Sie eigene Beweise auf
Fotografieren oder skizzieren Sie die Unfallstelle. Markieren Sie die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus Ihrem Verbandskasten. Erstellen Sie möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
4. Stellen Sie den Verkehrsfluss wieder her
Achten Sie bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Sie können Ihr Fahrzeug nach dem Autounfall einfach zur Seite stellen.
5. Notieren Sie die wichtigsten Daten
Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:
- Das amtliche Kennzeichen
- Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lassen Sie sich dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen
- Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen
6. Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis
Geben Sie unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Sie können sonst in bestimmten Fällen Ihren Versicherungsschutz verlieren.
7. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft
Nach dem Autounfall sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner.
8. Melden Sie den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers
Wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners nicht kennen, können Sie diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer (0800) 250 260 0 erfragen.
Damit Sie die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Sie können diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.