Ratgeber Wohnwagenversicherung: Wissenswertes rund um die Kfz-Versicherung für Ihren Wohnwagen

Sie haben Fragen zur Kfz-Versicherung? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten, finden Sie in unserem Ratgeber zur Wohnwagenversicherung.

Verschiedene Möglichkeiten der Wohnwagen Versicherung

Als Basis für jede Kfz-Versicherung gilt auch beim Wohnwagen/Caravan die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine sogenannte Kaskoversicherung, die auch Schäden an Ihrem eigenen Caravan abdeckt, können Sie zusätzlich abschließen. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko wählen. Neben der Voll- und Teilkasko und Kfz-Haftpflicht gibt es verschiedene weitere Versicherungsmöglichkeiten (z. B. Camper-Inhaltsschutz für Ihren losen Inhalt, GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Wohnwagen, u. v. m.). 

In unserem Ratgeber Wohnwagenversicherung stellen wir Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung näher vor und beantworten die Frage, wo der Unterschied einer Voll- und Teilkaskoversicherung liegt. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den möglichen Zusatzversicherungen, zur Schadenfreiheitsklasse sowie zur Kündigung der Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben wir Ihnen Informationen zum richtigen Verhalten im Falle eines Unfalls zusammengestellt.

Haftpflicht für Ihr Kfz

Sie sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflicht für Ihr Kfz abzuschließen. Was Sie bei der Wahl beachten müssen und weitere Tipps haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt.

Haftpflicht für das Kfz ist Pflicht für alle Caravanbesitzer

In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflicht für jedes Kfz abzuschließen. Dabei deckt die Kfz Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich wehrt die Haftpflicht für Ihr Kfz ohne Extra-Kosten unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab.

eVb-Nummer als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflicht

Sobald Sie eine Haftpflicht für Ihr Campingfahrzeug abschließen, erhalten Sie von der ESV Schwenger GmbH & Co. KG eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Sie müssen diese eVB-Nummer Ihrer Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis nennen. Nur so können Sie eine Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder einen Versicherungswechsel vornehmen.

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Wohnmobil ist die Basis für jede Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Kaskoversicherung abzuschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdeckt. Hierbei können Sie zwischen einer Kfz-Teilkasko und -Vollkasko wählen. Unser Service-Team für Wohnmobilversicherungen beraten Sie gern zu diesem Thema.

Kaskoversicherung

Eine Kasko-Versicherung bietet zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung. Gerade bei Wohnmobilen ist diese Versicherung besonders sinnvoll. Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie bei uns.

Wie unterscheidet sich die Vollkasko von der Teilkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden durch Brand und Explosion, Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Zusammenstoß mit Tieren, Bruchschäden an der Verglasung und Kabelschäden durch Kurzschluss ab. Die Vollkasko schließt alle Risiken der Teilkasko ein und kommt darüber hinaus für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus auf. Zudem leistet die Vollkasko auch, wenn eine dritte Person als Schadensverursacher oder dessen Versicherung nicht für den Schaden aufkommen kann. Bei ESV Schwenger GmbH & Co. KG können Sie den Versicherungsschutz zusammenstellen, der am besten zu Ihnen passt.

Wann lohnt sich die Vollkasko?

Je höher der Wert eines Wohnwagens ist, desto eher lohnt sich die Vollkasko. Diese wird von Versicherungsexperten auch dann nahegelegt, wenn das versicherte Wohnwagen mehrere Jahre alt ist, da der Wertverlust anders als bei einem Auto, deutlich geringer ausfällt. Auch Caravan, die über einen Kredit finanziert werden, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Vollkaskoschutz umfassend absichern.

Auch bei sehr teuren Wohnwagen empfehlen Experten den Abschluss einer Vollkasko Versicherung. Es ist aber immer gut, beide Varianten zu prüfen. Abhängig vom Gesamtneuwert kann eine Vollkasko nur wenig teurer als eine Teilkasko Versicherung sein. Gern rechnen wir für Sie beide Optionen für Sie durch. Ein etwaiger Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) ist im Rahmen der Autoversicherung zu prüfen und abzuschließen. 

Zusatzversicherungen

Über die normale Wohnwagenversicherung hinaus können Sie für Ihr Caravan und Wohnwagen eine Reihe an optionalen Ergänzungsversicherungen beantragen, um den Versicherungsschutz zu komplettieren:

Camper-Inhaltsschutz – der Schutz für den losen Inhalt im Wohnwagen

Die Inhaltsversicherung für Ihren Wohnwagen oder Caravan dient dazu, lose Teile im Fahrzeug gegen Diebstahl, Schäden durch Unfall, räuberischer Erpressung, Überschwemmung oder Brand abzusichern. So sind Sie auch auf Reisen stets sicher unterwegs. Der Camper-Inhaltsschutz besteht in ganz Europa, Marokko, Tunesien und asiatischen Teil der Türkei mit 24-Stunden-Deckung (auch außerhalb von Campingplätzen).

GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Wohnwagen

GAP-Deckung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer KFZ-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeugs) und der Ablöseforderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Weitere Highlights dieser GAP-Deckung sind die Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung im Totalschadenfall aus Ihrer Kaskoversicherung (max. 1.000,- €), Ersatzfahrzeug bei Neufahrzeugen, Ihre geleistete Anzahlung wird mit berücksichtigt die ansonsten verloren wäre und zusätzliche Reise- und Bergungskosten.

Wohnwagenversicherung kündigen

Sie haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Welche das sind und was Sie noch zum Thema Kündigung der Wohnwagenversicherung interessieren könnte, haben wir für Sie einmal zusammengefasst.

Kündigung Ihrer Caravanversicherung

Sie möchten Ihre Wohnwagenversicherung kündigen? Welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

So einfach können Sie Ihre Kfz-Versicherung für Ihren Wohnwagen kündigen

Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden oder möchten Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln? Dann haben Sie drei Möglichkeiten, die Kündigung der Wohnwagenversicherung in die Wege zu leiten:

1. Die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnwagenversicherung

Sie können Ihre Wohnwagenversicherung bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf ordentlich kündigen. Der Stichtag für Ihre Kündigung ist häufig der 30. November, da die meisten Versicherungsverträge bis zum 31. Dezember eines Jahres laufen. Liegt Ihre Kündigung nicht bis zum Stichtag vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

2. Die außerordentliche Kündigung Ihrer Wohnwagenversicherung

Unter bestimmten Umständen können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn

  • Ihr Versicherer die Beiträge erhöht
  • sich die Beitragsbedingungen ändern oder
  • sich die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen ändern

Sie haben dann vier Wochen Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Erhöhung oder die Änderung informiert werden.

3. Der sofortige Wechsel Ihrer Wohnwagenversicherung

Sie können sofort in eine neue Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie einen neuen Wohnwagen kaufen oder ein Schadenfall eingetreten ist. Die Kündigung muss Ihrem Versicherer dann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenbearbeitung vorliegen.

Wechsel der Wohnwagenversicherung

Der Wechsel der Wohnwagenversicherung kann sich lohnen! Mit einem neuen Vertrag sparen Sie bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr und genießen dieselben oder bessere Leistungen. Bevor Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen, vergleichen Sie die Preise und Leistungen. Unsere Spezialisten für Versicherungen übernehmen diese Aufgabe gern für Sie und ermitteln in einem individuellen Vergleich den günstigen Anbieter für Ihre Ansprüche

Schadenfreiheitsklasse in der Wohnwagenversicherung

Anders als beim Pkw gibt es für Caravans keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse). Es gilt also ein Tarif, unabhängig von der schadenfrei gefahrenen Zeit.

Was tun im Schadenfall?

Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen einen Unfall haben, gibt es einige Dinge zu beachten. Das Wichtigste: Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Unser Artikel verrät Ihnen außerdem, was im Schadenfall zu tun ist und wie Sie sich richtig verhalten.

Wohnwagenunfall - Was im Schadenfall zu tun ist

Welche Schritte sollten Sie einleiten, wenn Sie in einen Wohnwagenunfall verwickelt werden? Mit dem Unfall kommen auch viele Fragen auf. Wir sagen Ihnen, wie Sie danach am besten vorgehen.

So verhalten Sie sich bei einem Wohnwagenunfall richtig

Plötzlich kracht es - und Sie hatten einen Verkehrsunfall. Jetzt heißt es, ruhig und besonnen vorzugehen. Unsere neun Schritte helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen, was Sie nach einem Unfall mit Ihrem Caravan-Gespann tun sollten.

Wichtige Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall

1. Sichern Sie die Unfallstelle ab

Schalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen-Gespann in einen Unfall verwickelt wurden, Ihre Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.

 

2.Leisten Sie erste Hilfe und geben Sie einen Notruf ab

Leisten Sie nach einem Wohnwagenunfall erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Wichtig ist das vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen aber, immer die Polizei zu verständigen.

 

3. Nehmen Sie eigene Beweise auf

Fotografieren oder skizzieren Sie die Unfallstelle. Markieren Sie die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus Ihrem Verbandskasten. Erstellen Sie möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

 

4. Stellen Sie den Verkehrsfluss wieder her

Achten Sie bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Sie können Ihr Fahrzeug nach dem Caravanunfall einfach zur Seite stellen.

 

5. Notieren Sie die wichtigsten Daten

Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:

  • Das amtliche Kennzeichen
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lassen Sie sich dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen

 

6. Vermeiden Sie ein Schuldanerkenntnis

Geben Sie unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Sie können sonst in bestimmten Fällen Ihren Versicherungsschutz verlieren.

 

7. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft

Nach dem Autounfall sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner.

 

8. Melden Sie den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers

Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen-Gespann in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie nicht warten, bis Ihr Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Sie können auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners nicht kennen, können Sie diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer (0800) 250 260 0 erfragen.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Sie können diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.